
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verkaufsstelle für Sammlermünzen für Privatkunden)
§ 1 Geltungsbereich § 2 Vertragsabschluss und Lieferprogramm § 3 Bestellbedingungen § 4 Rückgaberecht § 5 (Verfügbarkeit) Bestellmengen § 6 Lieferung, Gefahrtragung und Versand § 7 Entgelte und Abrechnung, Lastschriftverfahren § 8 Eigentumsvorbehalt § 9 Mängelansprüche § 10 Haftung § 11 Verjährung § 12 Vertragsdauer und Kündigung § 13 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot § 14 Sonstige Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, nachfolgend BMF, und Privatkunden über den Einzelbezug und die regelmäßige Lieferung von Neuausgaben nationaler Umlaufmünzenserien der staatlichen deutschen Münzstätten sowie Sondermünzen.
(2) Privatkunde (Verbraucher) ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Die Lieferungen und Leistungen des BMF erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
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(1) Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch das BMF oder den von ihm mit der Vertragsabwicklung beauftragten Dienstleister zustande. Die Annahme erfolgt innerhalb von 2 Wochen mit Zugang des Bestätigungsschreibens oder mit der Leistungserbringung.
(2) Das Lieferprogramm umfasst grundsätzlich die Neuausgaben nationaler Umlaufmünzenserien (Zusammenstellung von je einer Münze eines Wertes im Prägejahr) der staatlichen deutschen Münzstätten in den Qualitäten einfache Prägung (prägefrisch) und Spiegelglanz sowie Sondermünzen (Gedenkmünzen) in der Qualität Spiegelglanz bzw. bei Goldmünzen in der Qualität Stempelglanz.
(3) Ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Sammlermünzen (Abonnement-Vertrag) bezieht sich grundsätzlich nur auf Münzen, deren Erstausgabetag oder – sofern eine Bestellfrist vorgegeben ist – Bestellfristende bei Auftragserteilung noch nicht erreicht ist.
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Privatkunden können für die Lieferung von Sammlermünzen Einzel- oder Daueraufträge (Abonnement-Verträge) über bis zu 10 Münzen einer Ausgabe erteilen. Das BMF behält sich vor, Bestellungen, die darüber hinausgehen, nur bis zu dieser Höhe zu bestätigen.
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Rückgabebelehrung:
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des BMF. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
"Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland, Franz-Zebisch-Straße 15, 92631 Weiden" oder vfs.bmf@deutsche-sammlermuenzen.de
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
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(1) Übersteigt die Gesamtbestellmenge die Auflage einer Münze bzw. eines Sonderprodukts, behält sich das BMF vor, die einzelnen Bestellmengen zu kürzen, Bestellungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen bzw. die Zuteilung durch Los oder durch Zufallsgenerator zu ermitteln.
(2) Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, wird der Kunde vor Annahme seiner Bestellung durch das BMF über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erhaltene Zahlungen werden dem Kunden umgehend zurückerstattet.
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(1) Die Lieferung von Sammlermünzen erfolgt erst nach Bezahlung der dem Kunden übersandten Zahlungsanforderung. Das BMF ist nicht verpflichtet, den Kunden mit Sammlermünzen zu beliefern, solange das Kundenkonto einen Negativsaldo ausweist.
(2) Der Kunde trägt die Kosten für den Versand der Sammlermünzen. Ab einem Warenwert von 30 Euro erfolgt die Zustellung grundsätzlich eigenhändig an den Empfänger persönlich oder einen gegenüber dem Überbringer besonders Bevollmächtigten. Wird die Münzsendung von dem Kunden nicht innerhalb der postalischen Lagerfrist (zurzeit 7 Tage) in Empfang genommen und die Sendung an das BMF zurückgegeben, erfolgt nach Zahlung der Kosten für einen weiteren Zustellversuch ein erneuter Münzversand. Wird eine Sendung dreimal an das BMF zurückgegeben, wird der Lieferauftrag storniert und der von dem Kunden bereits überwiesene Geldbetrag abzüglich der dem BMF entstandenen Kosten erstattet. Gleiches gilt, wenn die dem Kunden avisierten Münzen nach einer erfolglosen Zustellung nicht innerhalb von 8 Wochen erneut angefordert werden. Der Kunde wird bei den Zustellversuchen auf die Auswirkungen einer Nichtanforderung binnen 8 Wochen oder einer Rückgabe im dritten Zustellversuch hingewiesen.
Bei Versendung ins Ausland behält sich das BMF vor, vergleichbare Versandmodalitäten zu wählen. Das BMF kann dem Kunden auferlegen, einen geeigneten Versandweg zu benennen.
(3) Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Lieferungen aus Abonnements und Einzelbestellungen werden getrennt versandt.
(4) Bei Erfüllungshindernissen infolge höherer Gewalt einschließlich Streik und Aussperrung gelten die gesetzlichen Vorschriften, d.h. der Kunde wird von der Zahlungsverpflichtung ebenso befreit, wie das BMF von der Lieferpflicht.
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(1) Das BMF stellt eine Rechnung über die Leistungen an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Zahlungen können auch im Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) vorgenommen werden.
(2) Bei Internetbestellung ist das Lastschriftverfahren für Erstbesteller ausgeschlossen. Internet-Erstbesteller können nur gegen Vorkasse und ausschließlich im bargeldlosen Überweisungsverfahren bezahlen.
(3) Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten bei der nächsten Lieferung eine schriftliche Ankündigung (Avis-Rechnung) über die bevorstehende Abbuchung. Der fällige Betrag wird 14 Tage nach Absendung des Avises abgebucht. Es gelten die jeweils aktuellen Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr des deutschen Kreditgewerbes. Das BMF behält sich vor, bei einzelnen Produkten bzw. einzelnen Versandkampagnen vom Lastschriftverfahren abweichende Zahlungsverfahren zu verlangen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Wahl des Einzugsermächtigungsverfahrens zum Zeitpunkt der Lastschrift für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, es sei denn, der Schaden wäre auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entstanden.
(5) Das BMF ist berechtigt, ihm entstehende, vom Kunden zu vertretende Aufwendungen (zum Beispiel Mahnkosten oder durch nicht angeforderte Überweisungen entstehende Retourengebühren) diesem in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur, sofern keine mangelhafte Ware im Sinne des § 9 vorliegt und der Kunde nicht von seinem Rückgaberecht aus § 4 Gebrauch macht.
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(1) Das BMF behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren vor. Bei Lastschriftbuchung behält sich das BMF das Eigentum an den gelieferten Münzen bis zum Ablauf der für Lastschriftbuchungen geltenden Widerspruchsfrist vor.
(2) Soweit das BMF im Rahmen der Mängelansprüche eine Ware austauscht, erfolgt die Übereignung der nachgelieferten Ware unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die auszutauschende Ware zurückgewährt oder – sofern er hierzu nicht imstande ist – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz leistet.
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(1) Sofern ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, kann der Kunde Nacherfüllung nach seinerWahl durch Mängelbeseitigung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache durch das BMF verlangen.
(2) Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde die weitergehenden Ansprüche auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz geltend machen. Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von § 10 verlangt werden.
(3) Offensichtliche Mängel sollen dem BMF innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden; es genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
(4) Ist nach erfolgter Bezahlung innerhalb von acht (8) Wochen keine Warenlieferung eingegangen, soll der Kunde dieses dem BMF unverzüglich melden.
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(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit das BMF ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
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(1) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren.
(2) Absatz (1) gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie in den in § 10 Absatz (2) genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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(1) Abonnement-Verträge gelten für unbestimmte Zeit und können von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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(1) Die Abtretung von Rechten aus Verträgen nach diesen AGB und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BMF.
(2) Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche des BMF aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
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(1) Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, dem BMF, Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland, 92626 Weiden, unverzüglich schriftlich mit.
(2) Kunden von Abonnements werden Änderungen der AGB und Entgelte durch das BMF mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland, 92626 Weiden eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird das BMF den Kunden bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze.
zur ÜbersichtStand: 01.06.2010